Ämter

Gutachterausschuss

Einrichtung

Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind in ihren Entscheidungen neutrale und unabhängige Kollegialgremien und Behörden im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Sie sind im Sinne des Datenschutzes zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Ihre Organe sind das vorsitzende Mitglied, der Ausschuss als Kollegialorgan und die Geschäftsstelle.
Die Zuständigkeitsbereiche entsprechen im Regelfall dem Gemeindegebiet. Abweichende Zuständigkeiten gibt es dann, wenn die Gemeinde die Aufgaben auf eine Verwaltungsgemeinschaft überträgt.

Die Mitglieder des Gutachterausschusses werden auf der Grundlage der Gutachterausschussverordnung Baden-Württemberg von den Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften bestellt; sie besitzen umfassende Sachkunde und Erfahrung in der Wertermittlung und sind überwiegend Sachverständige aus den Bereichen Architektur-, Bauingenieur-, Bank- und Vermessungswesen und Sachverständige für den Immobilienmarkt sowie für spezielle Bewertungsfragen. Die Mitgliedschaft ist ehrenamtlich.

Jeder Gutachterausschuss bedient sich einer Geschäftsstelle, die fachlich der ausschließlichen Weisung des vorsitzenden Mitglieds untersteht. Sie bereitet die Beschlüsse des Gutachterausschusses vor, veröffentlicht die Marktinformationen und ist Ansprechpartnerin.