Ämter

Gutachterausschuss

Kaufpreissammlung

Die Kaufpreissammlung ist unabdingbare Grundlage für Leistungen der Gutachterausschüsse. Abgeleitete Daten für die Wertermittlung, Veröffentlichungen und Auskünfte sind wesentliche Grundlagen für marktkonforme Wertermittlungen von Sachverständigen.
Die Kaufpreissammlung hat Informationen zu allen Verkaufsfällen von Grundstücken, Grundstücksteilen und grundstücksgleichen Rechten sowie die preis- und wertbestimmenden Merkmale zum Inhalt.
Als Grundlage zur Führung der Kaufpreissammlung erhalten die Gutachterausschüsse gemäß § 195 des Baugesetzbuches (BauGB) eine Ausfertigung von allen Verträgen, mit denen Grundstücke, Grundstücksteile und grundstücksgleiche Rechte gegen Entgelt übertragen werden.
Im Zuge der Führung der Kaufpreissammlung werden nach Weisung des vorsitzenden Mitglieds des Gutachterausschusses

  • die für die Bodenrichtwertermittlung geeigneten Kauffälle hinsichtlich der bodenrichtwertrelevanten Daten ausgewertet,
  • die Wertrelevanz der in der Struktur der Kaufpreissammlung vorgesehenen Elemente - insbesondere für bebaute Objekte - untersucht,
  • für marktgängige bebaute Objektgruppen (z. B. Eigentumswohnungen, Reihenhäuser) eine für Wertermittlungen ausreichende Zahl von Kauffällen vertieft ausgewertet,
  • Kauffälle zur Ableitung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (z. B. Liegenschaftszinssatz) vertieft ausgewertet,
  • die für die Wertermittlung erforderlichen Daten für nur vereinzelt vorkommende Objektgruppen (z. B. Windmühlen, Parkhäuser) nach Möglichkeit überregional abgeleitet.
Die Auskunft aus der Kaufpreissammlung (Standardauskunft) dient der Herstellung einzelfallbezogener Markttransparenz. Hierbei handelt es sich im Regelfall um eine anonymisierte Auskunft über die für einen konkreten Bewertungsfall geeigneten Vergleichsobjekte. Die Kaufpreisauskunft ist vorrangig für Sachverständige gedacht, steht bei berechtigtem Interesse aber prinzipiell jeder Person zur Verfügung. Zum Teil können darüber hinaus auch stark zusammengefasste Auswertungen durch jedermann beantragt werden