Gutachterausschuss
- Einrichtung
- Aufgaben
- Kaufpreissammlung
- Bodenrichtwerte
- Marktdaten
- Gutachten
- Rechtsgrundlagen und Links
Gutachten
Gutachten gemäß §§ 193 und 200 des Baugesetzbuches (BauGB) sind das klassische Mittel individueller Marktaufklärung. Sie werden auf Antrag von den Gutachterausschüssen erstattet, insbesondere über
- den Verkehrswert von
- bebauten Grundstücken einschließlich der Gebäude,
- unbebauten Grundstücken,
- unbebauten oder bebauten Grundstücksteilen,
- grundstücksgleichen Rechten (z. B. Erbbaurechten),
- Eigentumswohnungen und
- den ortsüblichen Pachtzins im Obst- und Gemüseanbau als Maßstab für die Kleingartenpacht nach dem Bundeskleingartengesetz.


Verbandsbauamt
Kurzbeschreibung
Gutachterausschuss
KFZ-Zulassungsstelle