Gutachterausschuss
- Einrichtung
- Aufgaben
- Kaufpreissammlung
- Bodenrichtwerte
- Marktdaten
- Gutachten
- Rechtsgrundlagen und Links
Aufgaben
Grundlage für die Arbeit des Gutachterausschusses sind insbesondere das Baugesetzbuch (BauGB), die Wertermittlungsverordnung (WertV) sowie die Gutachterausschussverordnung Baden-Württemberg und weitergehende Regelwerke in der jeweils geltenden Fassung.
Hiernach haben die Gutachterausschüsse auf der Basis von Marktbeobachtung für eine umfassende und für den Grundstücksmarkt unverzichtbare Markttransparenz zu sorgen. Die allgemeine Marktransparenz wird insbesondere durch Marktaufklärung mittels aus der Kaufpreissammlung abgeleiteter Bodenrichtwerte und der Grundstücksmarktberichte erreicht, die einzelfallbezogene Markttransparenz durch Erstattung individueller Verkehrswertgutachten.
Im Einzelnen leisten die Gutachterausschüsse folgende Aufgaben:
- Führung der Kaufpreissammlung,
- Herstellung „allgemeiner Marktransparenz“ durch
- Bodenrichtwerte für Bauland, und eventuell für andere Flächen,
- Grundstücksmarktberichte
- Ableitung sonstiger zur Wertermittlung erforderliche Daten wie Liegenschaftszinssätze, Indexreihen, Umrechnungskoeffizienten, Vergleichsfaktoren, Mietwertübersichten,
- Auskünfte aus der Kaufpreissammlung,
- Herstellung „einzelfallbezogener Markttransparenz“ durch
- Erstattung von Gutachten
- über Verkehrswerte für bebaute und unbebaute Grundstücke, Grundstücksteile und
grundstücksgleiche Rechte,
- über sanierungs- und entwicklungsbedingte Bodenwerterhöhungen
- über sonstige Werte, z. B. Werte in Zwangsversteigerungsverfahren
- über Vermögensnachteile bei Eingriffen ins Grundeigentum - Auskünfte aus der Kaufpreissammlung.


Verbandsbauamt
Kurzbeschreibung
Gutachterausschuss
KFZ-Zulassungsstelle